von Babylugg, Inhaber Roman Bruckhoff, Römerstraße 86, D-68259 Mannheim (nachfolgend "Vermieter")
Stand: Oktober 2026 | Version 4.0
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Event- und Spielequipment, die über das Portal babylugg.play (www.babylugg.de/play/) zwischen dem Vermieter und seinen Kunden (nachfolgend "Mieter") geschlossen werden. Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist: Babylugg, Inhaber Roman Bruckhoff, Römerstraße 86, 68259 Mannheim, E-Mail: play@babylugg.de, WhatsApp/Tel.: +49 157 35612696.
(3) Wichtiger Hinweis: Für Verträge über babylugg.play besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (Einzelheiten und Begründung in § 21). Eine Stornierung ist nach § 9 möglich.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte und Pakete auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten: Der Mieter stellt eine unverbindliche Anfrage per Kontaktformular, E-Mail oder WhatsApp. Der Vermieter erstellt daraufhin ein individuelles, unverbindliches Angebot. Nimmt der Mieter dieses Angebot in Textform an (online über den persönlichen Angebotslink, per E-Mail oder WhatsApp), gibt er damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags zu den Konditionen des Angebots ab. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Annahme per Vertragsbestätigung in Textform (E-Mail, in der Regel mit dem Mietvertrag als PDF) bestätigt.
(3) Der Vermieter bestätigt die Buchung per E-Mail mit allen wesentlichen Vertragsdaten, den Zahlungsinformationen sowie wichtigen Hinweisen.
§ 3 Mietgegenstand und Nutzung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Event- und Spielequipment (Spielbereiche, Spielpakete, Add-ons und Zubehör) gemäß dem individuellen Angebot.
(2) Die Mietgegenstände sind gebraucht, jedoch gereinigt, desinfiziert und in einem technisch einwandfreien, funktionstüchtigen und sicheren Zustand. Alle Produkte werden vor der Vermietung auf ihre Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit überprüft.
(3) Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur für den vorgesehenen, bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden. Der Mieter ist verpflichtet, die beiliegenden Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise zu beachten.
(4) Eine Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
(5) Der Mieter ist für die Beaufsichtigung der Kinder während der Nutzung der Spielbereiche verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflicht.
§ 4 Mietzeitraum und Verlängerung
(1) Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem individuellen Angebot und umfasst die vereinbarte Dauer der Überlassung (in der Regel ein Veranstaltungstag).
(2) Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes führt nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Mietpreises. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.
(3) Verspätete Rückgabe: Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurück, schuldet er für jeden angefangenen Tag der Verspätung einen pauschalen Schadensersatz von 10 € je Buchung, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Der Vermieter kann die Pauschale mit der Kaution verrechnen; übersteigende Beträge werden gesondert in Rechnung gestellt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Schadens (z. B. weil eine bereits gebuchte Folgevermietung ausfällt), bleiben vorbehalten; die Pauschale wird auf solche Ansprüche angerechnet.
(4) Verlängerung: Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter und vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich. Der Mieter muss die Verlängerung mindestens 48 Stunden vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraums beantragen.
§ 5 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise werden individuell im Angebot festgelegt und sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(2) Bei Selbstabholung wird zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution erhoben; bei Lieferung (auch mit Auf- und Abbau) wird keine Kaution erhoben. Die genaue Höhe wird im individuellen Angebot transparent ausgewiesen.
(3) Zahlungsarten und Zahlungszeitpunkt:
a) Banküberweisung: Der vollständige Mietpreis (bei Selbstabholung zuzüglich Kaution) ist nach Vertragsbestätigung spätestens 14 Tage vor Beginn der Leistung (Veranstaltungs- bzw. Mietbeginn) per Überweisung zu leisten und muss bis dahin auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen dieser Zeitpunkt bei Vertragsbestätigung bereits verstrichen ist, gilt das in der Vertragsbestätigung genannte Zahlungsziel; die Zahlung muss in jedem Fall vor Beginn der Leistung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Eine Aufteilung in Anzahlung und Restzahlung erfolgt nicht. Die Bankverbindung wird in der Vertragsbestätigung und auf der Rechnung mitgeteilt.
b) Barzahlung: Bei Barzahlung ist der vollständige Mietpreis bei Übergabe in bar zu entrichten, bei Selbstabholung zuzüglich Kaution.
(4) Die Kaution (nur bei Selbstabholung; Zahlung bar bei Übergabe oder per Überweisung) dient als Sicherheit für die Erfüllung der Mieterpflichten. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Equipments unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, zurückerstattet. Bei Barzahlung und Selbstabholung erfolgt die Erstattung am Rückgabetag in bar, auf Wunsch des Mieters innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe per Überweisung. Bei Schäden, Verlust oder verspäteter Rückgabe (§ 4 Abs. 3) kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise mit seinen Ansprüchen verrechnen. Bei Stornierung wird die Kaution vollständig zurückerstattet.
§ 6 Abholung, Lieferung und Rückgabe
(1) Die Art der Leistungserbringung (Selbstabholung, Lieferung, Lieferung mit Auf- und Abbau) ergibt sich aus der individuellen Buchungsbestätigung.
(2) Selbstabholung: Die Abholung und Rückgabe erfolgt am Standort des Vermieters: Römerstraße 86, 68259 Mannheim. Termine werden individuell vereinbart. Der Mieter trägt die Verantwortung für einen sicheren Transport und den fachgerechten Auf- und Abbau am Einsatzort.
(3) Lieferung mit Full Service: Der Vermieter liefert, baut auf, und baut am vereinbarten Termin wieder ab. Der Mieter hat sicherzustellen, dass ein geeigneter, ebener und ausreichend großer Aufbauort vorhanden ist und der Zugang zum Veranstaltungsort frei ist.
(4) Sobald bekannt ist, dass eine Rückgabe des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich ist, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren.
§ 7 Pflichten des Mieters, Nutzung und Haftung
(1) Prüfpflicht und Mängelanzeige: Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich bei Erhalt auf Mängel, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Vermieter sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden, per E-Mail (inkl. Fotos) an play@babylugg.de zu melden.
(2) Eigenverantwortliche Nutzung und Sorgfaltspflicht:
a) Der Mieter verwendet den Mietgegenstand auf eigene Verantwortung und Gefahr.
b) Der Mieter ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise zu beachten und den Mietgegenstand bestimmungsgemäß zu verwenden.
c) Bei Feststellung von Mängeln während der Mietdauer ist die Nutzung sofort einzustellen und der Vermieter unverzüglich zu informieren.
(3) Verantwortung für Kinder und Dritte: Der Mieter ist allein verantwortlich für die Sicherheit von Personen (insbesondere Kindern), die den Mietgegenstand nutzen. Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflicht und keine Haftung für die korrekte Anwendung des Mietgegenstandes durch den Mieter oder durch Dritte.
(4) Sachschäden: Der Mieter haftet für alle Schäden, die über normale Abnutzung und Gebrauchsspuren hinausgehen.
(5) Haftung bei Verlust und Diebstahl: Der Mieter haftet auch für den Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes während des Mietzeitraums. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zuzusenden.
(6) Schadensersatz: Im Schadensfall ist der Vermieter berechtigt, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten von der Kaution einzubehalten. Übersteigen die Kosten die Kaution, ist der Mieter verpflichtet, den Differenzbetrag binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erstatten.
(7) Maximalhaftung: Die Haftung des Mieters ist auf den Neuwert des Mietgegenstandes begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 8 Haftung des Vermieters und Gewährleistung
(1) Zustand der Mietgegenstände: Der Vermieter überlässt die Mietgegenstände in technisch einwandfreiem, funktionstüchtigem und sicherem Zustand. Alle Produkte werden vor der Vermietung auf ihre Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit überprüft.
(2) Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
(3) Haftung für wesentliche Vertragspflichten: Für Schäden, die aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Keine Haftung für unsachgemäße Nutzung: Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder durch Modifikationen am Mietgegenstand entstehen.
(6) Gewährleistung: Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren und vom Mieter unverzüglich gemeldet wurden, werden vom Vermieter kostenfrei behoben. Der Vermieter kann nach seiner Wahl den Mangel beheben oder ein Ersatzprodukt zur Verfügung stellen.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8a Freistellung und Versicherung
(1) Freistellung des Vermieters: Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Rechtsverteidigungskosten) frei, die aus der unsachgemäßen oder vertragswidrigen Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter resultieren.
(2) Versicherungsempfehlung: Der Vermieter empfiehlt dem Mieter dringend, eine Privathaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Schäden aus der Nutzung gemieteter Gegenstände abdeckt.
(3) Keine Versicherung durch den Vermieter: Der Vermieter schließt keine Versicherung zugunsten des Mieters ab. Eventuelle Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch die Nutzung des Mietgegenstandes entstehen, sind nicht über den Vermieter versichert.
§ 9 Stornierung und Rückerstattung
(1) Der Mieter kann die Buchung vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen, per E-Mail an play@babylugg.de oder per WhatsApp an +49 157 35612696. Maßgeblich für die folgenden Fristen ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
(2) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
a) bis 8 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
b) 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden fällig
c) weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises werden fällig
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kautionsrückerstattung: Die Kaution wird bei Stornierung immer vollständig zurückerstattet, unabhängig vom Stornierungszeitpunkt.
(4) Ablauf der Stornierung: Der Mieter erhält eine Stornierungsbestätigung. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der nach Absatz 2 fälligen Beträge innerhalb von 5–7 Werktagen per Überweisung auf das Konto des Mieters zurückerstattet.
(5) Stornierung durch den Vermieter: Der Vermieter kann eine Buchung stornieren, wenn der Mietgegenstand aufgrund eines Defekts oder aus anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt) nicht zur Verfügung steht. Der Vermieter informiert den Mieter in diesem Fall unverzüglich. Der Mieter erhält eine vollständige Rückerstattung inkl. aller Gebühren und Kosten.
§ 10 Ergänzende Geltung für babylugg.play
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für alle Verträge über die Vermietung von mobilen Spiel- und Kinderbereichen sowie Zusatzleistungen im Rahmen des Angebots „babylugg.play".
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Ergänzungen und den allgemeinen Bestimmungen gehen die Regelungen dieser Ergänzung für babylugg.play vor.
§ 11 Mietgegenstand und Vertragsinhalt (babylugg.play)
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von mobilen Spiel- und Aufenthaltsbereichen für Kinder sowie optionalen Zusatzleistungen („Add-ons").
(2) Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören: Bereitstellung der gebuchten Mietgegenstände, Lieferung zum Veranstaltungsort sowie Auf- und Abbau (je nach Buchung).
(3) Eine Betreuung oder Beaufsichtigung von Kindern ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrags.
§ 12 Mietdauer und Nutzung (babylugg.play)
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (in der Regel ein Veranstaltungstag).
(2) Eine Nutzung über die vereinbarte Mietdauer hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verwenden.
§ 13 Lieferung, Aufbau und örtliche Voraussetzungen
(1) Die Art der Leistung (Selbstabholung, Lieferung, Lieferung mit Auf- und Abbau) ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein geeigneter, ebener und ausreichend großer Aufbauort vorhanden ist, der Zugang zum Veranstaltungsort frei und ohne besondere Erschwernisse möglich ist sowie geeignete, wettergeschützte Bodenverhältnisse bestehen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender örtlicher Gegebenheiten können gesondert berechnet werden.
§ 14 Besondere Regelung für Premium-Pakete
(1) Bestimmte Pakete, die im Angebot entsprechend gekennzeichnet sind, werden ausschließlich inklusive Lieferung sowie Auf- und Abbau angeboten.
(2) Eine Selbstabholung ist bei diesen Paketen ausgeschlossen.
§ 15 Aufsichtspflicht und Haftung (babylugg.play)
(1) Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt während der gesamten Mietdauer ausschließlich beim Kunden bzw. den Erziehungsberechtigten.
(2) Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Überbeanspruchung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
(4) Der Kunde haftet ebenfalls für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände während der Mietdauer.
§ 16 Hygiene, Reinigung und Zustand
(1) Alle Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung sorgfältig gereinigt und geprüft.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
(3) Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung oder unsachgemäßer Nutzung kann eine zusätzliche Reinigungspauschale erhoben werden.
§ 17 Nutzung im Außenbereich / Witterung
(1) Die Nutzung im Außenbereich erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Mietgegenstände vor Witterungseinflüssen wie Regen, starker Feuchtigkeit oder extremen Temperaturen zu schützen.
(3) Schäden durch unsachgemäßen Wetterschutz gehen zu Lasten des Kunden.
§ 18 Kaution (babylugg.play)
(1) Bei Selbstabholung wird für die Grundpakete sowie Add-ons eine Kaution erhoben. Bei Lieferung, auch mit Auf- und Abbau, wird keine Kaution erhoben.
(2) Die Höhe der Kaution wird im Angebot oder in der Vertragsbestätigung festgelegt. Sie kann bar bei der Übergabe oder per Überweisung gezahlt werden.
(3) Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände (§ 5 Abs. 4).
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen), die die Durchführung unmöglich machen, behalten sich beide Parteien das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Bereits erbrachte Leistungen können anteilig berechnet werden.
§ 20 Schlussbestimmungen (babylugg.play)
(1) Für Verträge über babylugg.play gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Online-Shops babylugg.de finden keine Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ergänzung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 21 Kein Widerrufsrecht
(1) Für Verbraucher besteht bei Verträgen über babylugg.play kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(2) Diese Voraussetzungen liegen hier vor: Der Vermieter stellt Spiel- und Eventequipment für eine private Feier oder Veranstaltung (z. B. Kindergeburtstag, Hochzeit, Familienfest) zu einem fest vereinbarten Termin bereit und übernimmt je nach Buchung Lieferung sowie Auf- und Abbau am Veranstaltungsort. Ab der Buchungsbestätigung hält der Vermieter das Equipment und gegebenenfalls Personal und Fahrzeug ausschließlich für diesen Termin bereit und lehnt andere Anfragen für diesen Zeitraum ab.
(3) Unberührt bleiben die Stornierungsmöglichkeit nach § 9 und die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln.
§ 22 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite zu entnehmen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: Oktober 2026 | Version 4.0
Babylugg, Inhaber Roman Bruckhoff
Römerstraße 86, 68259 Mannheim
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